Ostseebäder

Die meisten deutschen Seebäder bezeichnen sich nach ihrer Lage als Nordseebad oder Ostseebad. Diese Bezeichnung darf im Ortsnamen geführt werden, ein Beispiel ist der Ort Laboe am Ostufer der Kieler Förde. Hier wurde am 1. September 2004 der Gemeindename durch die Gemeindevertretung in „Ostseebad Laboe“ umbenannt.

Seebäder, die den Status eines Heilbads haben, werden als Seeheilbäder bezeichnet.

Viele Seebäder haben eine touristische Infrastruktur. Seebäder befinden sich auch auf sämtlichen bewohnten deutschen Inseln. Das älteste deutsche Seebad ist Ostseeheilbad Heiligendamm, das als Ortsteil zu Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern gehört.

Ostsee

Die Anerkennung als Seebad ist Teil der Kur- und Erholungsort-Gesetzgebung, die dem Länderrecht unterliegt. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort (Kurortgesetz). Die Anerkennung erlischt nach 30 Jahren. Sie kann auf Antrag verlängert werden.

Deutsche Ostseebäder: Travemünde, Warnemünde, Boltenhagen, Sassnitz , Binz,  Kühlungsborn Heringsdorf, Zinnowitz

Gesetzliche Voraussetzungen für ein Seebad in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
  • klimatische Eigenschaften und eine Luftqualität, die überwacht werden und die die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten unterstützen
  • mindestens eine Arztpraxis
  • einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
  • Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege, Möglichkeiten für Spiel und Sport

Die Voraussetzung für ein Seeheilbad sind wie folgt festgelegt:

  • Lage an der Meeresküste; die Ortsmitte darf grundsätzlich nicht mehr als zwei Kilometer von der Küstenlinie entfernt sein
  • wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung kurmäßig bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima und eine entsprechende Luftqualität, die überwacht werden
  • mindestens eine Praxis eines Badearztes
  • Einrichtungen zur Abgabe und Anwendung der Kurmittel
  • einwandfreie Badewasserqualität an einem gepflegten und bewachten Badestrand, die überwacht wird
  • Strandpromenaden, vom Straßenverkehr hinreichend ungestörte Parkanlagen sowie Strand- oder Landschaftswege Möglichkeiten für Spiel und Sport
  • während der Kurzeit Diätberatung; in Krankenhäusern und Diätküchenbetrieben Beschäftigung mindestens eines Diätassistenten
  • Kommunikations- und Informationseinrichtung